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Mietvertrag kündigen: Frist, Form, Nachmieter und Kaution

Die Wohnung zu kündigen ist einfacher als die meisten Verträge — und trotzdem passieren hier die teuersten Fehler: eine E-Mail statt eines unterschriebenen Briefs, ein Tag zu spät für den dritten Werktag, eine fehlende Unterschrift des Mitmieters. Was § 573c BGB verlangt, was der Vermieter darf und wie Sie Übergabe und Kaution regeln.

Stand: 10. September 2026Lesezeit: 9 Min.Alle Angaben mit Quelle

Hand hält einen einzelnen Schlüssel vor dunklem Hintergrund
Schlüsselübergabe ist der letzte Schritt — der erste ist ein unterschriebener Brief zum richtigen Datum. Foto: rawpixel.com (CC0 1.0) · Quelle
3 Monate
Kündigungsfrist für Mieterinnen und Mieter — unabhängig von der Wohndauer
§ 573c Abs. 1 BGB
3. Werktag
des Monats: Bis dahin muss die Kündigung zugehen, damit der Monat mitzählt
§ 573c Abs. 1 BGB
9 Monate
Frist für den Vermieter nach acht Jahren Mietdauer (sechs Monate nach fünf Jahren)
§ 573c Abs. 1 Satz 2 BGB
3 Kaltmieten
darf die Kaution höchstens betragen; zahlbar in drei Raten
§ 551 Abs. 1, 2 BGB

Das Wichtigste in Kürze

Kurz gesagt
  • Mieter kündigen mit rund drei Monaten Frist: Zugang bis zum 3. Werktag eines Monats, Ende zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c BGB). Der Vermieter braucht nach fünf und acht Jahren länger — und einen Grund.
  • Die Kündigung muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen (§ 568 BGB). E-Mail oder Kündigungsbutton reichen nicht; alle Mieter müssen unterschreiben.
  • Einen Anspruch auf Nachmieter gibt es nur mit Klausel oder Zustimmung — fragen lohnt trotzdem.
  • Bei Mieterhöhung (§ 561 BGB) und Modernisierungsankündigung (§ 555e BGB) haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Die Frist: § 573c BGB und der dritte Werktag

Für unbefristete Wohnraummietverträge regelt § 573c Abs. 1 BGB die Frist mit einem Satz: „Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.“ Dahinter stecken zwei Regeln. Erstens: Die Frist beträgt etwa drei Monate. Zweitens: Sie läuft immer zum Monatsende, und der laufende Monat zählt nur mit, wenn die Kündigung bis zu seinem dritten Werktag beim Vermieter angekommen ist. Ein Tag später, und das Mietverhältnis endet einen Monat später.

Diese Frist ist eine Obergrenze zu Ihren Gunsten: Nach Absatz 4 ist jede Vereinbarung unwirksam, die zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 abweicht. Steht im Mietvertrag „Kündigungsfrist sechs Monate für beide Seiten“, gilt für Sie trotzdem die gesetzliche Frist. Kürzere Fristen sind dagegen erlaubt — etwa bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist (Absatz 2). Für möblierten Wohnraum in der Wohnung des Vermieters, den dieser überwiegend selbst bewohnt, gilt nach Absatz 3 eine kurze Frist: Kündigung bis zum 15. eines Monats zum Ablauf desselben Monats.

Wer zählt als Werktag? Der Bundesgerichtshof hat 2005 entschieden, dass der Samstag bei der Berechnung des dritten Werktags mitzählt — mit einer Ausnahme: Fällt der dritte und damit letzte Tag der Frist selbst auf einen Samstag, verschiebt sich das Fristende nach § 193 BGB auf den nächsten Werktag (BGH, Urteil vom 27.04.2005 – VIII ZR 206/04). Sonntage und gesetzliche Feiertage sind keine Werktage. Beginnt ein Monat also an einem Freitag, sind Freitag und Samstag der erste und zweite Werktag, der Montag der dritte.

So rechnen Sie die Frist aus

Die Grafik zeigt an einem Beispiel, wie ein Tag über die Frist entscheidet. Scrollen Sie — die Darstellung läuft mit.

ZUGANG BIS ZUM 3. WERKTAG — DER MONAT ZÄHLT MIT März Zugang am 3. Werktag April 2. Monat Mai 3. Monat — Ende 31.05. Mietende 31. Mai „zum Ablauf des übernächsten Monats“ — März ist der laufende, April der nächste, Mai der übernächste Monat (§ 573c Abs. 1 BGB).
ZUGANG AM 4. WERKTAG — DER MONAT ZÄHLT NICHT MEHR März zu spät April 1. Monat Mai 2. Monat Juni 3. Monat Mietende 30. Juni Ein Werktag Verspätung kostet einen vollen Monat Miete — es zählt der Zugang beim Vermieter, nicht der Poststempel (§ 130 BGB).
WELCHER TAG IST DER DRITTE WERKTAG? Fr 1. 1. Werktag Sa 2. 2. Werktag So 3. kein Werktag Mo 4. 3. Werktag = Stichtag Der Samstag zählt mit — außer er wäre selbst der dritte Werktag; dann rückt der Stichtag auf den nächsten Werktag (BGH, VIII ZR 206/04; § 193 BGB). Feiertage zählen nicht. Im Zweifel: früher zustellen.
Schematische Darstellung mit Beispielmonaten. Grafik: machichdigital.
1 · Rechtzeitig

Zugang bis zum 3. Werktag

Liegt die Kündigung bis zum dritten Werktag im März im Briefkasten des Vermieters, zählt der März als erster Monat. Das Mietverhältnis endet zum Ablauf des übernächsten Monats — am 31. Mai.

2 · Einen Tag zu spät

Der Monat verfällt

Kommt die Kündigung erst am vierten Werktag an, beginnt die Zählung im April, und das Mietverhältnis endet am 30. Juni. Ein Werktag Verspätung, ein Monat Miete mehr — der häufigste Fehler beim Wohnungswechsel.

3 · Samstag, Sonntag, Feiertag

Werktage richtig zählen

Samstage zählen mit, Sonntage und Feiertage nicht. Wäre der dritte Werktag ein Samstag, gilt der folgende Werktag. Wer sicher gehen will, stellt die Kündigung am ersten Werktag persönlich zu oder wirft sie Ende des Vormonats ein.

Warum der Vermieter länger warten muss

Die Frist des § 573c BGB ist asymmetrisch. Für Mieter bleibt sie immer bei drei Monaten; für den Vermieter verlängert sie sich nach fünf und nach acht Jahren seit Überlassung der Wohnung um jeweils drei Monate — auf sechs und neun Monate. Hinzu kommt: Der Vermieter darf nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse hat, etwa Eigenbedarf oder erhebliche Pflichtverletzungen des Mieters (§ 573 BGB), und er muss die Gründe in der Kündigung angeben. Mieter brauchen keinen Grund.

Kündigungsfristen bei Wohnraummiete nach § 573c Abs. 1 BGB (Stand 10.09.2026)
Wer kündigtMietdauerFristGrund nötig?
Mieterbeliebig3 Monatenein
Vermieterbis 5 Jahre3 Monateja (§ 573 BGB)
Vermieterüber 5 Jahre6 Monateja (§ 573 BGB)
Vermieterüber 8 Jahre9 Monateja (§ 573 BGB)
beide, möblierter Wohnraum im Haushalt des Vermietersbeliebigbis 15. zum MonatsendeVermieter: nein

Form: Brief mit Unterschrift, keine E-Mail

Anders als Handy-, Fitness- oder Streamingvertrag lässt sich ein Mietvertrag nicht per E-Mail kündigen. § 568 Abs. 1 BGB verlangt die schriftliche Form, und das heißt nach § 126 BGB: ein Schriftstück mit eigenhändiger Unterschrift. Eine eingescannte Unterschrift im PDF-Anhang genügt ebenso wenig wie Fax, Messenger oder das Kundenportal einer Hausverwaltung. Der Kündigungsbutton nach § 312k BGB ist für Mietverträge ausdrücklich nicht vorgesehen, weil das Gesetz hier eine strengere Form vorschreibt. Eine formlos erklärte Kündigung ist nichtig — das Mietverhältnis läuft weiter, und die Frist beginnt erst mit dem formgerechten Brief.

Drei Punkte entscheiden über die Wirksamkeit: Alle Mieter unterschreiben. Haben Sie den Vertrag zu zweit geschlossen, müssen beide kündigen; die Kündigung eines Einzelnen ist unwirksam. Der richtige Empfänger. Die Kündigung geht an den Vermieter, nicht an den Hausmeister; bei mehreren Vermietern an alle. Eine Hausverwaltung ist nur empfangsberechtigt, wenn sie dazu bevollmächtigt ist — im Zweifel an den Vermieter persönlich und die Verwaltung in Kopie. Der Beweis des Zugangs. Es zählt, wann der Brief beim Vermieter ankommt (§ 130 BGB). Am sichersten ist die persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung oder der Einwurf durch einen Boten, der als Zeuge bestätigen kann, was er wann eingeworfen hat. Beim Einwurfeinschreiben zählt der Auslieferungsbeleg, nicht der Einlieferungsschein (BGH, II ZR 299/15; BAG, 2 AZR 68/24). Details zum Zugang stehen im Wissensteil der Startseite.

Früher raus: Nachmieter und Aufhebungsvertrag

Drei Monate sind lang, wenn die neue Wohnung schon bezogen ist. Das Gesetz kennt aber keinen Anspruch, die Frist durch einen Nachmieter zu verkürzen. Ein solches Recht besteht nur, wenn der Mietvertrag eine Nachmieterklausel enthält oder der Vermieter zustimmt. In der Praxis lohnt der Vorschlag trotzdem: Ein solventer, sofort einzugsbereiter Nachmieter erspart dem Vermieter Leerstand und Suche, und viele stimmen einem früheren Ende zu. Schlagen Sie konkret vor — mit Namen, Einkommensnachweis und Wunschtermin — und lassen Sie sich die Zustimmung schriftlich geben.

Die zweite Möglichkeit ist der Aufhebungsvertrag: Mieter und Vermieter einigen sich auf ein Enddatum und regeln darin am besten gleich Übergabe, Renovierung und Kaution. Anders als die Kündigung ist er nicht an die Frist des § 573c BGB gebunden. Unterschreiben Sie nichts, was Ihnen Pflichten aufbürdet, die der Mietvertrag nicht enthält — etwa eine vollständige Renovierung, obwohl die Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist.

Sonderkündigung: Mieterhöhung und Modernisierung

Mieterhöhung (§ 561 BGB)

Verlangt der Vermieter eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) oder nach einer Modernisierung (§ 559 BGB), gibt Ihnen § 561 BGB ein Sonderkündigungsrecht: Bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens können Sie außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Kündigen Sie, tritt die Mieterhöhung nicht ein — Sie zahlen bis zum Auszug die alte Miete. Eine abweichende Vereinbarung zu Ihrem Nachteil ist unwirksam. Beispiel: Das Erhöhungsverlangen geht am 10. März zu; Sie können bis zum 31. Mai kündigen, das Mietverhältnis endet dann am 31. Juli.

Modernisierungsankündigung (§ 555e BGB)

Kündigt der Vermieter eine Modernisierung an, etwa eine energetische Sanierung mit monatelangem Baulärm, dürfen Sie nach § 555e BGB außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Die Kündigung muss bis zum Ablauf des Monats erklärt werden, der auf den Zugang der Ankündigung folgt. Beispiel: Die Ankündigung geht am 10. März zu; Sie können bis zum 30. April kündigen, und das Mietverhältnis endet am 30. Juni. Auch dieses Recht ist zwingend. Es gilt nicht bei Bagatellmaßnahmen, die die Wohnung nur unerheblich beeinträchtigen und zu einer unerheblichen Mieterhöhung führen.

Beide Sonderkündigungen brauchen wie jede Mietkündigung die Schriftform mit Unterschrift. Nennen Sie im Brief die Rechtsgrundlage und das Datum des Zugangs der Vermietererklärung, damit klar ist, worauf Sie sich berufen.

Übergabe und Kaution

Mit dem Ende des Mietverhältnisses schulden Sie die Rückgabe der Wohnung — geräumt, besenrein, mit allen Schlüsseln. Fertigen Sie mit dem Vermieter ein Übergabeprotokoll an, das den Zustand jedes Raums, vorhandene Mängel, Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Heizung und die Zahl der übergebenen Schlüssel festhält; beide unterschreiben, jeder erhält ein Exemplar. Fotos mit Datum ergänzen das Protokoll. Ohne Protokoll steht später Aussage gegen Aussage, wenn es um Abzüge von der Kaution geht.

Die Kaution regelt § 551 BGB: höchstens das Dreifache der monatlichen Nettokaltmiete, zahlbar in drei gleichen Monatsraten, vom Vermieter getrennt von seinem Vermögen bei einem Kreditinstitut zum üblichen Zinssatz anzulegen; die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Kaution. Eine Frist für die Rückzahlung nennt das Gesetz nicht. Der Vermieter darf nach dem Auszug eine angemessene Prüf- und Überlegungsfrist nutzen, um festzustellen, ob ihm noch Ansprüche zustehen — etwa aus Schäden oder aus der noch ausstehenden Betriebskostenabrechnung. In der Rechtsprechung hat sich dafür ein Zeitraum von bis zu sechs Monaten eingebürgert; bei komplizierten Fällen kann er länger sein. Für die Betriebskosten darf der Vermieter einen angemessenen Teil zurückbehalten, bis die Abrechnung vorliegt. Fordern Sie die Kaution nach Ablauf der Frist schriftlich mit Fristsetzung zurück und geben Sie Ihre neue Bankverbindung an.

Musterformulierung

Vorlage (als Brief, von allen Mietern eigenhändig unterschrieben)

[Vorname Nachname aller Mieter], [bisherige Anschrift]
An: [Vermieter], [Anschrift]
[Ort], [Datum]

Kündigung des Mietvertrags über die Wohnung [Anschrift, Etage, Lage]

Sehr geehrte/r [Name],
hiermit kündigen wir den Mietvertrag vom [Datum] über die oben genannte Wohnung fristgerecht zum [Datum des Monatsendes], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Wir bitten um schriftliche Bestätigung des Vertragsendes sowie um einen Vorschlag für den Übergabetermin. Unsere neue Anschrift und die Bankverbindung für die Rückzahlung der Kaution teilen wir Ihnen rechtzeitig mit.
Mit freundlichen Grüßen
[eigenhändige Unterschriften aller Mieter]

„Hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ fängt Rechenfehler auf: Haben Sie sich beim dritten Werktag vertan, gilt die Kündigung zum nächsten zulässigen Termin, statt unwirksam zu sein. Der Kündigungsrechner ist für Laufzeitverträge gebaut; die Mietfrist rechnen Sie am einfachsten mit der Grafik oben: Zugangsmonat plus zwei Monate, Ende am Monatsletzten.

Keine Rechtsberatung

Dieser Artikel erklärt die gesetzlichen Regeln mit Stand 10. September 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Mietvertrag und die aktuelle Rechtsprechung. Bei Streit über Kündigung, Kaution oder Übergabe helfen Mietervereine, die Verbraucherzentrale oder eine anwaltliche Beratung.

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Zum Kündigungsrechner

Häufige Fragen

Welche Kündigungsfrist gilt für Mieter?

Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig (§ 573c Abs. 1 BGB) — praktisch also rund drei Monate. Geht die Kündigung bis zum 3. Werktag im März zu, endet das Mietverhältnis am 31. Mai. Eine längere Frist zulasten des Mieters ist unwirksam (§ 573c Abs. 4 BGB).

Zählt der Samstag als Werktag?

Ja, grundsätzlich. Der Bundesgerichtshof hat 2005 entschieden, dass der Samstag bei der Berechnung des dritten Werktags mitzählt — es sei denn, er ist der letzte Tag der Frist. Fällt der dritte Werktag auf einen Samstag, verschiebt sich das Fristende nach § 193 BGB auf den nächsten Werktag (BGH, VIII ZR 206/04).

Kann ich die Wohnung per E-Mail kündigen?

Nein. Die Kündigung eines Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form (§ 568 BGB), also eines Briefs mit eigenhändiger Unterschrift. E-Mail, Fax, Messenger oder ein Kündigungsbutton reichen nicht. Haben mehrere Personen den Mietvertrag unterschrieben, müssen alle die Kündigung unterschreiben.

Habe ich Anspruch darauf, einen Nachmieter zu stellen?

Grundsätzlich nicht. Das Gesetz kennt kein Recht, die Frist durch einen Nachmieter abzukürzen. Es gilt nur, wenn der Mietvertrag eine Nachmieterklausel enthält oder der Vermieter zustimmt. Ein Nachmietervorschlag ist aber immer einen Versuch wert: Viele Vermieter nehmen ihn an, um Leerstand zu vermeiden.

Wann bekomme ich die Kaution zurück?

Das Gesetz nennt keine Frist. Der Vermieter darf nach dem Auszug eine angemessene Prüf- und Überlegungsfrist nutzen, um Ansprüche zu klären; die Rechtsprechung geht meist von bis zu sechs Monaten aus, im Einzelfall länger. Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen und muss getrennt vom Vermögen des Vermieters verzinslich angelegt sein (§ 551 BGB).

Kann ich bei einer Mieterhöhung früher kündigen?

Ja. Verlangt der Vermieter eine Erhöhung nach § 558 (Vergleichsmiete) oder § 559 BGB (Modernisierung), können Sie bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang des Verlangens außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Die Mieterhöhung tritt dann nicht ein (§ 561 BGB).

Quellen (alle abgerufen am 10.09.2026)
  1. § 573c BGB — Fristen der ordentlichen Kündigung · § 573 BGB — Ordentliche Kündigung des Vermieters · § 568 BGB — Form und Inhalt der Kündigung
  2. § 551 BGB — Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten · § 555e BGB — Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen · § 561 BGB — Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung
  3. § 130 BGB — Wirksamwerden der Willenserklärung · § 193 BGB — Sonn- und Feiertag; Sonnabend · § 126 BGB — Schriftform
  4. BGH, Urteil vom 27.04.2005 – VIII ZR 206/04 (Samstag als Werktag bei der Karenzzeit des § 573c BGB) · BGH, Urteil vom 27.09.2016 – II ZR 299/15 (Auslieferungsbeleg beim Einwurfeinschreiben)
  5. BAG, Urteil vom 30.01.2025 – 2 AZR 68/24 (Einlieferungsbeleg und Sendungsstatus genügen nicht) · BAG, Urteil vom 20.06.2024 – 2 AZR 213/23 (Zugang bei Einwurf in den Hausbriefkasten)
  6. Verbraucherzentrale: Kündigung per E-Mail — Ausnahmen Miet- und Arbeitsvertrag (Stand 25.11.2025)
Die Beispiele zur Fristberechnung und die Musterformulierung sind eigene Darstellungen ohne Gewähr. Die Prüffrist von bis zu sechs Monaten bei der Kaution ist eine in der Rechtsprechung übliche Orientierung, keine gesetzliche Frist.